Schimmelpilze

Lüftung bei Neu- und Umbau ist Pflicht!

Wenn mehr als ein Drittel der Dachfläche eines Einfamilienhauses gedämmt wird, ist ein Lüftungskonzept Pflicht)

Die aktuelle Energieeinsparverordnung in Deutschland (EnEV 2014) verlangt von Bauherren und Modernisierern die Quadratur der Kreises: Einerseits müssen die Häuser luftdicht sein, andererseits muss „der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt“ sein. Das geht nur mit einem fachmännischen Lüftungskonzept. Das allerdings wird in der Praxis oft vergessen – mit unschönen Folgen.

Lüftungsanlagen: Nie wieder selbst lüften

Mit Lüftungsanlagen klappt der Luftaustausch vollautomatisch und praktisch ohne Wärmeverlust. Bis zu 30 Prozent Heizkostenersparnis sind drin. 

„Ein Lüftungskonzept ist sehr wichtig, denn sonst kann es zu Schimmelbildung oder anderen Feuchteschäden kommen“, mahnt die gemeinnützige Beratungsgesellschaft „co2online“.

Wann man ein Lüftungskonzept erstellen lassen muss

Die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt die Norm DIN 1946-6. Demnach muss für alle Neubauten ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn nicht ohnehin eine zentrale Lüftungsanlage eingebaut wird. In Mehrparteienhäusern muss für jede Wohnung ein eigenes Konzept erstellt werden.

Auch in Bestandsgebäuden ist ein Lüftungskonzept nach bestimmten energetischen Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben. Es muss erstellt werden, wenn:

– bei einem Haus mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden.
– bei einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt wird.

„Erstellen kann das Lüftungskonzept jeder Fachmann, der sich auf Lüftungstechnik oder Gebäudemodernisierungen spezialisiert hat“, informiert „co2online“.

Lüftungskonzept wird beim Umbau oft vergessen

Experten beobachten, dass das eigentlich vorgeschriebene Lüftungskonzept gerade bei Sanierungen im Gebäudebestand häufig nicht erstellt wird. Die ausführenden Fachfirmen beschränken sich oft auf den Hinweis, von nun an müssten die Bewohner häufiger und regelmäßig lüften, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Das allerdings reicht nicht aus. „Manuelle Fensterlüftung ist keine lüftungstechnische Maßnahme, da sie nicht nutzerunabhängig ist“, stellt Peter Paul Thoma, Geschäftsführer des Bundesverbands für Wohnungslüftung, gegenüber dem Fachportal enbausa.de klar.

Lüftungskonzept empfiehlt geeignete lüftungstechnische Maßnahmen

Beim Neubau muss der Architekt, bei Sanierungen der ausführende Fachhandwerker ein Lüftungskonzept erstellen oder erstellen lassen, aus dem hervorgeht, mit welchen Maßnahmen der nutzerunabhängige Mindestluftwechsel sichergestellt werden kann.

Die ventilatorgestützte Lüftungsanlage ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Mit geringerem Aufwand und Kosten verbunden sind häufig zusätzliche Luftschächte oder in die Außenwand eingelassene Ventile – so genannte Außenwandluftdurchlässe.

http://www.zuhause.de/lueftungskonzept-bei-neu-und-umbau-vorschrift/id_76160032/index

Kommentar: In unserer täglichen Diagnostik sehen wir einen enormen Anstieg der Schimmelpilz-Befallbefunde, vor allem der Lungen, mit sehr negative Auswirkungen auf das Immunsystem. Dies scheint parallel zu laufen mit der Zunahme der Dämmungsmassnahmen von Häusern in Mitteleuropa.

Demnach befolgen nur wenige Hauseigentümer die hier oben angeführten Empfehlungen. Üblicherweise wird einfach Styropor auf die Außenwände geklebt. Dies wird – unsere Prognose – zu gewaltigen Sanierungsnotwendigkeiten und -massnahmen in den nächsten Jahren/Jahrzehnten führen. Die momentan üblichen sogenannten Sanierungen sind völlig falsch, da sie die Atmung der Häuser behindern und verhindern. Schimmelpilzbefall ist die Folge.

Dadurch atmen wir häufig – auch wenn ein Nachbarhaus die Quelle ist – Schimmelpilz-Sporen ein, die sich deletär im Körper auswirken. Dies ist ein weiteres Beispiel von Gut-gedacht und Schlecht-gemacht, wie wir es schon erlebt haben beim Bio-Diesel und der Bio-Energie-Produktion, wenn Nahrungsmittel umgewandelt werden in minderwertige Energie-gebende Stoffe.